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   VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23   

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VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23 (https://dejure.org/2023,42749)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.11.2023 - 18 K 3199/23 (https://dejure.org/2023,42749)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. November 2023 - 18 K 3199/23 (https://dejure.org/2023,42749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten für den Publikumsverkehr; Voraussetzungen der Zuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Schließung; Untersagung; Duldung; Abstandsgebot; Unbillige Härte; Härtefall; Bestandsspielhalle; Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de

    Spielhalle; Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Schließung; Untersagung; Duldung; Abstandsgebot; Unbillige Härte; Härtefall; Bestandsspielhalle; Auswahlentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (44)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22

    Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Ermessensfehlerhaft wäre die Schließungsverfügung hinsichtlich der streitgegenständlichen Spielhallen namentlich in Fällen, in denen dem Antrag des Antragstellers auf Erteilung der benötigten Erlaubnis offensichtlich zu entsprechen wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.08.2022 - 6 S 790/22 -, juris Rn. 31, und vom 26.08.2003 - 14 S 444/03 -, juris Rn. 9), in denen der Antragsteller über einen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG und § 41 LGlüG ergebenden Anspruch auf Duldung des Weiterbetriebs einer Bestandsspielhalle verfügte, da ein solcher einer Betriebsuntersagung regelmäßig entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 6 und Rn. 8), oder in denen der Antragsteller durch die Untersagung des formell illegalen Spielhallenbetriebs einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2003 - 14 S 444/03 -, juris Rn. 9).

    Die (bislang) fehlende straf- oder auch nur ordnungsrechtliche Ahndung schließt aber nicht aus, dass sich im Einzelfall bereits aus dem Verhalten des Betroffenen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlende Zuverlässigkeit ergeben können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 19 ff., und vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 27; sowie auch Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Auflage 2020, § 33c Rn. 36 f. und 46; Satz 2; Ambs/Lutz, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Februar 2023, § 33c GewO Rn. 6).

    Dem Gericht erscheint es im vorliegenden Verfahren - anders in einem kürzlich durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 27) - auch nicht als zweifelhaft, ob auf die "der umstrittenen Rechtslage geschuldeten Umstände" die Prognose der glücksspielrechtlichen Unzuverlässigkeit gestützt werden kann.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon ausgeht, dass es jedenfalls im besonderen Fall einer nach § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG, § 33i GewO bestandsgeschützten und langjährig (passiv) geduldeten Spielhalle der Erlaubnisbehörde obliege, neu aufgekommene Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Betreibers zumindest substantiiert darzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris LS 3 sowie Rn. 26), ist vorliegend zu berücksichtigen, dass zum einen der Antragsteller nicht über eine Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG verfügt hat, und zum anderen sich der Antragsgegner - spätestens in der Antragserwiderung mit Schriftsatz vom 26.07.2023 - auf die aus dem Umstand jahrelanger Nichtbeachtung des präventiven Legalverbots resultierende glücksspielrechtliche Unzuverlässigkeit des Antragstellers ausdrücklich berufen hat.

    Gegenüber der Staatsanwaltschaft hatte sie ferner nach dem unbestrittenen Vortrag des Antragstellers angegeben, dass der Weiterbetrieb der Spielhallen stillschweigend - unter teilweise formloser Mitteilung an die Betreiber - geduldet worden sei (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Die in § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG geregelte fünfjährige Übergangsfrist ist sowohl mit der Landesverfassung als auch mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 455 f.; BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 176 ff.).

    In dieser Konkurrenzsituation bedarf es zur Auflösung einer Auswahlentscheidung (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 15/13 -, juris Rn. 357; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 184 ff.).

    Dabei handelt es sich ebenfalls um hochrangige Rechtsgüter und besonders wichtige Gemeinwohlziele (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 133).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    (aa) Die Betriebsuntersagung findet ihre Rechtsgrundlage in § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (zu dessen Anwendbarkeit bei fehlender Spielhallenerlaubnis vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 7, und vom 11.08.2022 - 6 S 790/22 -, juris Rn. 28 ff., und auf Fälle nachträglichen Entfallens der erforderlichen Erlaubnis vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2021 - 4 A 2327/19 -, juris Rn. 15).

    Ermessensfehlerhaft wäre die Schließungsverfügung hinsichtlich der streitgegenständlichen Spielhallen namentlich in Fällen, in denen dem Antrag des Antragstellers auf Erteilung der benötigten Erlaubnis offensichtlich zu entsprechen wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.08.2022 - 6 S 790/22 -, juris Rn. 31, und vom 26.08.2003 - 14 S 444/03 -, juris Rn. 9), in denen der Antragsteller über einen sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG und § 41 LGlüG ergebenden Anspruch auf Duldung des Weiterbetriebs einer Bestandsspielhalle verfügte, da ein solcher einer Betriebsuntersagung regelmäßig entgegensteht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 6 und Rn. 8), oder in denen der Antragsteller durch die Untersagung des formell illegalen Spielhallenbetriebs einer Existenzgefährdung ausgesetzt wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2003 - 14 S 444/03 -, juris Rn. 9).

    Zugunsten der Allgemeinheit zu berücksichtigen sind das Interesse an der Eindämmung der Spielsucht und am Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den mit dem Glücksspiel einhergehenden Gefahren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11.08.2022 - 6 S 790/22 -, juris Rn. 33, und vom 08.02.2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 3680/21

    Eilantrag auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine solche Betriebsuntersagung kann gemäß § 123 Abs. 5 VwGO nur im Wege eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erlangt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 6 S 3680/21 -, juris LS 1 und Rn. 4 m. w. N.).

    Für die Frage, ob die zuständige Behörde im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Duldung einer ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle zu verpflichten ist, bleibt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Fällen, in denen eine sofort vollziehbare Betriebsuntersagung nach § 15 Abs. 2 GewO vorliegt, nur dann Raum, wenn die Betriebsuntersagung nach § 80 VwGO außer Vollzug gesetzt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 6 S 3680/21 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2020 - 4 B 1253/18 -, juris Rn. 7).

    Dem Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO fehlt es allerdings am erforderlichen Rechtschutzinteresse, weil mit diesem die Betriebsuntersagung nicht außer Vollzug gesetzt werden kann und damit kein Raum für die erstrebte Duldung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 6 S 3680/21 -, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    [aa] Das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG erfordert in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG und § 41 LGlüG jedenfalls in solchen Fällen, in denen alle gesetzlichen Anforderungen an die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 41 Abs. 2 LGlüG erfüllt werden und es nach Einlegen eines Widerspruchs gegen die den Antragsteller nicht berücksichtigende Auswahlentscheidung offen ist, ob diese bei Überprüfung durch die Widerspruchsbehörde Bestand haben wird, den Ausspruch einer verfahrenssichernden aktiven Duldung, die eine Fortführung des Spielhallenbetriebs unter Ausschluss straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Konsequenzen bis zu einer Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde sicherstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.06.2023 - 6 S 416/23 -, juris Rn. 11, und vom 25.11.2021 - 6 S 2239/21 -, juris Rn. 43; VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.10.2021 - 1 K 2308/21 -, juris LS und Rn. 63).

    Dieser Anspruch setzt voraus, dass die Auswahlentscheidung ermessensfehlerhaft erging und offen ist, ob diese bei rechtmäßigem Vorgehen wiederum zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2021 - 6 S 2239/21 -, juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Schließlich dient die Begründung außer der Selbstkontrolle der Behörde auch der Kontrolle durch das Gericht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2022 - 3 S 3940/21 -, juris Rn. 16).

    Darauf, ob die angeführten Gründe inhaltlich tragfähig sind, kommt es allerdings für das formelle Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.02.2022 - 3 S 3940/21 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21

    Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt danach vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 33, und vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.08.2020 - 4 B 1145/20 -, juris Rn. 6, und vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22 -, juris Rn. 13).

    Die (bislang) fehlende straf- oder auch nur ordnungsrechtliche Ahndung schließt aber nicht aus, dass sich im Einzelfall bereits aus dem Verhalten des Betroffenen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine fehlende Zuverlässigkeit ergeben können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 19 ff., und vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, juris Rn. 27; sowie auch Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Auflage 2020, § 33c Rn. 36 f. und 46; Satz 2; Ambs/Lutz, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Februar 2023, § 33c GewO Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2020 - 4 B 1253/18

    Schließungsverfügung; Duldung; Spielhalle; Auslegung; unerlaubtes Glücksspiel;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Dies wäre mit dem gefahrenabwehrrechtlichen Charakter des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO unvereinbar (so im Ergebnis auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.03.2020 - 4 B 977/18 -, juris, Rn. 40 f., vom 10.02.2020 - 4 B 1253/18 -, juris, Rn. 7 ff., und vom 20.09.2021 - 4 A 2327/19 -, juris Rn. 13).

    Für die Frage, ob die zuständige Behörde im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Duldung einer ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle zu verpflichten ist, bleibt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Fällen, in denen eine sofort vollziehbare Betriebsuntersagung nach § 15 Abs. 2 GewO vorliegt, nur dann Raum, wenn die Betriebsuntersagung nach § 80 VwGO außer Vollzug gesetzt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 6 S 3680/21 -, juris Rn. 4; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2020 - 4 B 1253/18 -, juris Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 416/23

    Auswahlentscheidung nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Vielmehr liegt ein solcher Anspruch offensichtlich nicht vor, da die Härtefallregelung des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum 01.07.2021 nicht mehr anwendbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2022 - 6 S 717/22 -, juris LS sowie Rn. 10 ff., und Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 416/23 -, juris Rn. 20).

    [aa] Das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG erfordert in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG und § 41 LGlüG jedenfalls in solchen Fällen, in denen alle gesetzlichen Anforderungen an die Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 41 Abs. 2 LGlüG erfüllt werden und es nach Einlegen eines Widerspruchs gegen die den Antragsteller nicht berücksichtigende Auswahlentscheidung offen ist, ob diese bei Überprüfung durch die Widerspruchsbehörde Bestand haben wird, den Ausspruch einer verfahrenssichernden aktiven Duldung, die eine Fortführung des Spielhallenbetriebs unter Ausschluss straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Konsequenzen bis zu einer Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde sicherstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.06.2023 - 6 S 416/23 -, juris Rn. 11, und vom 25.11.2021 - 6 S 2239/21 -, juris Rn. 43; VG Karlsruhe, Beschluss vom 01.10.2021 - 1 K 2308/21 -, juris LS und Rn. 63).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2023 - 4 B 1071/22

    Untersagung des Betriebs einer Spielhalle wegen Unzuverlässigkeit eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23
    Denn wie § 35 GewO dienen auch § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LGlüG und § 33c Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 1 GewO unter anderem dem Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden und tragen den mit der Eröffnung der Möglichkeit des Glücksspiels einhergehenden erheblichen Risiken Rechnung (vgl. LT-Drucks. 15/2431, S. 60 und unter Hinweis auf die bereichsspezifisch zu bestimmende Zuverlässigkeit: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22 -, juris Rn. 13 ff.).

    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt danach vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 33, und vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.08.2020 - 4 B 1145/20 -, juris Rn. 6, und vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22 -, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2021 - 4 A 2327/19

    Vorlage der zum Sozialkonzept gehörenden Dokumentationen und Schulungsnachweise

  • VG Stuttgart, 28.07.2022 - 18 K 2024/22

    Betrieb einer Spielstätte; Abänderung eines Beschlusses im Verfahren auf Erlass

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2018 - 10 S 1639/17

    Zulassung von Windkraftanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet; Rotmilan;

  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer

  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17

    Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung -

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 162/16

    Schließungsverfügung; Spielhalle; juristische Person; Geschäftsführer; Wechsel;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2003 - 14 S 444/03

    Spielhallenähnliches Unternehmen - räumliche Konzentration von Geräten ohne

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 6 S 717/22

    Fehlende Anwendbarkeit der Härtefallregelung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - 4 B 1145/20
  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1991 - 14 S 2966/90

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung

  • OVG Thüringen, 04.08.2014 - 1 EO 760/13

    Sicherungspflichten für denkmalgeschütztes, sanierungsbedürftiges Gebäude trotz

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2020 - 4 B 673/18

    Eilrechtsschutz bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt; Erlass einer

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